Aus diesem Grund heute einige Impressionen vom Kitzinger Platz. Und die erweiterten Regeln für den Aufenthalt auf dem Wohnmobilstellplatz in Kitzingen. Laut Beschluss der Bayerischen Staatsregierung dürfen Beherbergungsbetriebe in Bayern ab dem 30. Mai wieder öffnen.
Bitte achten Sie aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Zuge der Wiedereröffnung des Stellplatzes auf unsere erweiterte Stellplatzordnung:
1. Es dürfen nur autarke Wohnmobile den Stellplatz befahren. Diese müssen über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen.
2. Für den Zeitraum der Corona-Pandemie ist es untersagt zwischen den Wohnmobilen Stühle, Tische und Aufenthaltsmöglichkeiten aufzustellen. Diese dürfen an der Wasserfront mit genügend Abstand zum Nachbarn aufgestellt werden. Die Abstandsregeln von 1,5 Metern sind einzuhalten.
3. Gäste mit COVID-19 – Symptomen dürfen den Wohnmobilstellplatz nicht aufsuchen.
4. Um eine Ermittlung von Kontaktpersonen im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19 Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, können die Kontaktdaten der Gäste (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mailadresse, Zeitraum des Aufenthaltes) auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden weitergegeben werden. Die Daten müssen einen Monat aufbewahrt werden. Unser Stellplatzkontrolleur kontrolliert zweimal täglich den Platz und hat Anmeldebögen für Sie dabei. Sie sind verpflichtet diese auszufüllen.