Ein Tag voller Überraschungen

Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Zuerst kam die Nachricht vom Verlag das mein neuer Krimi fertig zum Bestellen ist. Dann brachte mein Junior ein Päckchen Schoko-Lebkuchen vorbei, gebacken nach dem Original-Rezept meines verstorbenen Vaters. Später fanden wir einen Schlüssel und konnten diesen an die Besitzerin übergeben. Er lag ganz in der Nähe der Stelle wo wir am Sonntag die verzweifelte Frau getroffen hatten die nach ihrem Schlüssel suchte. Da ich jeden Tag im Park unterwegs bin, ließen wir uns ihre Handynummer geben. Ich hätte gerne ihr ungläubiges Gesicht beim Anruf gesehen. Jedenfalls brachte auch sie ein Care Paket mit. Gut die Lebkuchen sind vom Discounter, aber Mandarinen und vor allem der selbstgebastelte Stern erfreuten mein Herz. Das ich dann noch ein tolles Bild vom Sunset machen konnte wird dann schon fast zur Nebensache.

A weng lääff #236 – Angenehme Brückenrunde und drei fff

Aus- und Einblicke beim Morningwalk am Main. Egal ob Lockdown oder nicht ich laufe weiter. Unten ein paar Bilder von Heute. Was ändert sich ab Morgen, 9. Dezember 2020?? Darauf gab Gesundheitsministerin Melanie Huml auf den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministerium für Gesundheit und Pflege folgende Auskünfte:

Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:

  • die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
  • die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,
  • Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inklusive Weihnachtsbesorgungen),
  • der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht),
  • der Besuch bei Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen,
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis,
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit eine anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren,
  • der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte,
    Ämtergänge,
  • die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften und
  • die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem BayVersG.