Wetter hätt a weng besser sei könn. Egal. Im Ohr u.a. George Michael – Freedom! warum nicht!!
A weng läff #555 – Schnapszahl
A weng läff #500 – Himbeereis zum Frühstück
Heute zum Jubiläums Walk hat mich G. zu einem Himbeereis eingeladen. Im Schnitt habe ich gut 10 km pro Walk zurückgelegt. Das sind gut 5000km und auch der Gewichtsverlust war enorm, der ist aber zum größten Teil auf meine Ernährungsumstellung zurück zu führen. Gleichzeitig noch ein paar Bilder für die UNICEF Galerie gemacht. Schau mer mal wie es weitergeht. Sonne hätte scheinen können. Musik hörten wir von Johannes Oerding.
A weng läff #485 – Es herbstelt
A weng läff #471 – Ende des Sommers
Schlechter kann der Sommer nicht enden. Von oben Regen und von einem Wahlplakat schaut mich Christian Lindner an. Egal. Eigentlich wäre heute morgen Schwanbergdonnerstag gewesen. Wenigstens kam mit Biffy Clyro schöne Musik aus den Kopfhörern.
A weng läff #358 #359 – Minus 50 Jubiläumswalk
Heute war es soweit. Ich bin um 50kg leichter. Mein Ziel erreicht. Trotzdem mache ich mit 16:8 weiter weil es mir gut tut. Mein Buch, wie ich es geschafft habe, ist auch soweit fertig. Unten ein paar Bilder von den beiden Spaziergängen die ich gemacht hatte. Insgesamt 22000 Schritte ungefähr 17km können auch ein paar mehr gewesen sein. Ist aber vollkommen egal.
A weng lääff #344 – Ostern
A weng lääff #242 – Huskys und Enten am frühen Morgen
A weng lääff #236 – Angenehme Brückenrunde und drei fff
Aus- und Einblicke beim Morningwalk am Main. Egal ob Lockdown oder nicht ich laufe weiter. Unten ein paar Bilder von Heute. Was ändert sich ab Morgen, 9. Dezember 2020?? Darauf gab Gesundheitsministerin Melanie Huml auf den Seiten des Bayerischen Gesundheitsministerium für Gesundheit und Pflege folgende Auskünfte:
Es gilt eine landesweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere:
- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
- die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,
- Versorgungsgänge, der Einkauf in den nach der 9. BayIfSMV geöffneten Geschäften und der Besuch der nach der 9. BayIfSMV geöffneten Dienstleistungsbetriebe (inklusive Weihnachtsbesorgungen),
- der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird (die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht),
- der Besuch bei Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen,
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen in engem Kreis,
- Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine, mit dem eigenen Hausstand und mit eine anderen Hausstand, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren,
- der Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte,
Ämtergänge, - die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften und
- die Teilnahme an zulässigen Versammlungen nach dem BayVersG.